Beitragsordnung

Beitragsordnung für 2006 / 2007


Aufnahmegebühr für alle Mitglieder einmalig
5,00

Jahresbeitrag für:

a) persönliches Mitglied
10,00

b) förderndes Mitglied
zuzüglich eines individuellen, freiwilligen Beitrags
50,00

c) Firmenmitglied ( wie förderndes Mitglied )
50,00

d) Ehrenmitglieder sind von der Beitragsordnung befreit.

Auszug aus der Satzung:

3.1.1.
Persönliche Mitglieder sind Personen, die sich für die Zwecke der Initiative ehrenamtlich einsetzen und die sich zur Einhaltung der Satzung verpflichten.
3.1.2.
Fördernde Mitgliedschaft kann jede volljährige natürliche oder juristische Person, die sich zur Einhaltung der Satzung und zur Förderung des Vereinszweck verpflichtet und dazu in der Lage ist, erhalten.
3.1.3.
Die Ehrenmitgliedschaft wird nur an natürliche Personen vergeben, die sich im besonderen Maße um die Belange des Vereins hervorgetan haben.
Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand mit einer 2/3 Mehrheit vergeben.

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Beitragsordnung

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