Beitragsordnung für 2006 / 2007
Aufnahmegebühr für alle Mitglieder einmalig
€
5,00
Jahresbeitrag für:
a) persönliches Mitglied
€
10,00
b) förderndes Mitglied
zuzüglich eines individuellen, freiwilligen Beitrags
zuzüglich eines individuellen, freiwilligen Beitrags
€
50,00
c) Firmenmitglied ( wie förderndes Mitglied )
€
50,00
d) Ehrenmitglieder sind von der Beitragsordnung befreit.
Auszug aus der Satzung:
3.1.1.
Persönliche Mitglieder sind Personen, die sich für die Zwecke der Initiative ehrenamtlich einsetzen und die sich zur
Einhaltung der Satzung verpflichten.
3.1.2.
Fördernde Mitgliedschaft kann jede volljährige natürliche oder juristische Person, die sich zur Einhaltung der Satzung und
zur Förderung des Vereinszweck verpflichtet und dazu in der Lage ist, erhalten.
3.1.3.
Die Ehrenmitgliedschaft wird nur an natürliche Personen vergeben, die sich im besonderen Maße um die Belange des
Vereins hervorgetan haben.
Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand mit einer 2/3 Mehrheit vergeben.
Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand mit einer 2/3 Mehrheit vergeben.
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